Bitte beachten Sie die derzeit gültigen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen aufgrund COVID 19, die das Bundesland Bayern betreffen. Wir sind dazu verpflichtet, diese einzuhalten.
Deshalb bitten wir Sie ab dem Betreten des Geländes beim Umherlaufen einen zugelassenen Mund-Nasenschutz zu tragen, ein Schutzvisier ist nicht gestattet, da es nicht genügend Schutz bietet.
Bitte desinfizieren Sie sich gründlich Ihre Hände beim Betreten des Hauses oder suchen Sie die Waschräume auf, um sich die Hände gründlich zu reinigen.
Der Sicherheitsabstand von mind, 1,5m muss gewährt werden.
Bitte beachten Sie auch, dass momentan nur maximal 10 Personen am Tisch erlaubt sind.
Sollten Sie Erkältungssymptome oder ausgeprägte Symptome wie Fieber, Husten oder Atemnot… haben oder waren in den letzten 2 Wochen in Kontakt mit potenziell infizierten Personen, dürfen wir Sie aus Sicherheitsgründen nicht empfangen (ausgenommen sind medizinisches und pfegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19-Patienten).
Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes in unserem Hause Symptome entwickeln, die auf COVID-19 zu schließen lassen könnten, wie z.B. Fieber, Husten, Atemnot, Halsschmerzen, Kopfschmerzen, Durchfall oder Verlust des Geschmacks- und Geruchssinnes, haben Sie umgehend unseren Betrieb zu verlassen aus Rücksicht Ihren Mitmenschen gegenüber.
Wir bitten um Ihr Verständnis. Durch ein gemeinsames Miteinander hoffen wir, dass sich die Situation bald ein wenig entspannt. Vielen Dank!
Hinweis:
Das Bayerische Ministerialblatt hat am 07.10.2020 inländische Risikogebiete veröffentlicht. Demnach besteht in folgenden Gebieten innerhalb Deutschlands derzeit ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2:
Kreisfreie Stadt Hamm,
Kreisfreie Stadt Remscheid,
Bezirk Berlin Mitte,
Bezirk Berlin Neukölln,
Bezirk Berlin Tempelhof-Schöneberg,
Bezirk Berlin Friedrichshain-Kreuzberg,
Stadt Bremen.
Diese Bekanntmachung tritt am 8. Oktober 2020 in Kraft und mit Ablauf des 14. Oktober 2020 außer Kraft.
Ebenso wurden folgende Länder als Risikogebiet ab dem 07.10.2020 deklariert:
Bulgarien: der Verwaltungsbezirk (Oblast) Targowischte gilt als Risikogebiet.
Kroatien: die Gespanschaften Vukovarsko-srijemska, Sisačko-moslavačka, Krapinsko-zagorska županija gelten als Risikogebiete.
Litauen: der Verwaltungsbezirk Kaunas gilt als Risikogebiet.
Niederlande: das gesamte Land mit Ausnahme der Provinz Zeeland und das. autonome Land Curacao gelten als Risikogebiet.
Rumänien: das gesamte Land gilt als Risikogebiet.
Slowakei: die Regionen Zilina, Prešov, Bratislava, Nitra und Trnava gelten als Risikogebiete.
Slowenien: die Regionen Zasavska, Gorenjska, Osrednjeslovenska, und Savinjska gelten als Risikogebiete.
Ungarn: die Regionen/Komitate Nógrád, Baranya, Hajdú-Bihar, Jász-Nagykun-Szolnok, Borsod-Abaúj-Zemplén, Komárom-Esztergom und Szabolcs-Szatmár-Bereg gelten als Risikogebiete.
Tunesien: das gesamte Land gilt als Risikogebiet.
Georgien: das gesamte Land gilt als Risikogebiet.
Jordanien: das gesamte Land gilt als Risikogebiet.
Sollten Sie aus solchen Gebieten einreisen oder dort wohnhaft sind, dürfen Sie laut der Verordnung nicht mehr in unserem Betrieb aufgenommen werden, sowohl im Restaurant als auch im Hotel.
Das Verbot greift allerdings nicht in folgenden Ausnahmefällen:
- Wenn ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache vorliegt, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind. Dieses Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung stützen, die höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist.
- Bei zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst Reisen
- Bei Vorliegen eines sonstigen triftigen Reisegrundes, wie insbesondere einem Besuch bei Familienangehörigen, einem Lebenspartner oder Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, der Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts oder Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen.
Bitte teilen Sie uns daher im Vorfeld mit, ob Sie aus einem dieser Risikogebiete stammen.
Isabel